Rechtsprechung
BGH, 03.11.2021 - 1 StR 370/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,48458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 44 Satz 1 StPO; § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (erforderliche Angaben zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses) - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
- rechtsportal.de
Unzulässigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 24.03.2021 - 15 KLs 29/20
- BGH, 03.11.2021 - 1 StR 370/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.2020 - 3 StR 423/20
Verwerfung des Antrags eines Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BGH, 03.11.2021 - 1 StR 370/21
Maßgebend für den Beginn der Wochenfrist ist der Zeitpunkt, zu dem der Angeklagte selbst Kenntnis von der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist erlangt hat; das gilt auch dann, wenn der Verteidiger eigenes Verschulden oder ein Verschulden von Hilfspersonen geltend macht, das dem Angeklagten nicht zuzurechnen wäre (BGH NStZ 2021, 245 (246)). - BGH, 07.06.2013 - 1 StR 232/13
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Zulässigkeitsvoraussetzungen: Angabe …
Auszug aus BGH, 03.11.2021 - 1 StR 370/21
Der Antrag ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StPO); innerhalb der Wochenfrist muss der Antragsteller auch Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses machen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2013 - 1 StR 232/13).